Personen von 14 bis 35 Jahren können Mitglied der Jungen Liberalen (JuLis) werden - für junge Leute mit knappem Budget eine günstige Alternative, gerne aber auch zusätzlich zur FDP-Mitgliedschaft. Weitere Informationen hier.
Für das Jahr 2021 gibt es eine Jungmitgliederaktion für Mitglieder zwischen 16 und 18 Jahren.
Die Freie Demokratische Partei e.V. (Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin, info@fdp.de, Tel. +49 30 284 95 80) erhebt und verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen personenbezogenen Angaben ausschließlich zu mitgliedschaftlichen bzw. parteiinternen Zwecken.
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Mitgliedschaftsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO) und der von Ihnen erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den folgenden Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn:
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind bzw. sobald die gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2, 3 Parteiengesetz (PartG) vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren abgelaufen ist.
Sie sind berechtigt, erteile Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Des Weiteren haben Sie das Recht, Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten zu verlangen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung bzw. die Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu fordern.
Den Datenschutzbeauftragten der FDP können Sie unter datenschutz@fdp.de oder unter Freie Demokratische Partei, Datenschutzbeauftragter, Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin, erreichen.
Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Zuständig ist der/die Landesdatenschutzbeauftragte Ihres Bundeslands.
Mit Angabe einer Bankverbindung ermächtigen Sie den FDP-Kreisverband Ulm, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die vom FDP-Kreisverband Ulm auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Gläubiger-ID: DE93ZZZ00000061248
Mandatsreferenz: entspricht Ihrer Mitgliedsnummer, die Ihnen noch mitgeteilt wird
Dritter Abschnitt: Beitragsordnung (Beschlossen auf dem 56. ordentlichen Bundesparteitag in Köln vom 5. - 7. Mai 2005)
§ 8 Beiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Zahlungspflicht ist untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden. Eine beitragsfreie Mitgliedschaft ist unzulässig.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung erklärt.
Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.
Mitgliedsbeitrag
Es ist ein monatlicher Mindestbeitrag nach folgender Staffel zu entrichten (Stand: Januar 2016):
Beitragsklasse | bei Bruttoeinkommen | Monatsbeitrag |
A | bis 2.600 EURO | 10,00 EURO |
B | 2.601 bis 3.600 EURO | 15,00 EURO |
C | 3.601 bis 4.600 EURO | 20,00 EURO |
D | 4.601 bis 5.600 EURO | 25,00 EURO |
E | über 5.601 EURO | 30,00 EURO |
Jungmitgliederaktion 2021
Mitglieder zwischen 16 und 18 Jahren, die im Rahmen dieser Kampagne aufgenommen werden, sind bis zum 31.12.2021 berechtigt, einen befristeten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1,- Euro pro Monat zu entrichten.
In eigenen Beitragsordnungen dürfen beitragserhebende Gliederungen
Anmerkung: Der FDP-Kreisverband Ulm erhebt momentan keine abweichenden Mindestbeiträge.
(3) Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag
abweichend von der Regelung des Absatzes (2) festzusetzen. Dies gilt bei entsprechendem Nachweis auch für Mindestbeiträge von Mitgliedschaftsbewerbern.
Anmerkung: Der ermäßigte Beitrag beträgt 5 Euro im Monat.
(4) Der zuständige Schatzmeister ist verpflichtet, die abweichende Festsetzung nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. Auf Antrag des Schatzmeisters kann der Vorstand eine Fortsetzung beschließen.
Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.